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Mögliche Ursachen für Feuchtigkeit können sein:
1) Feuchtigkeit von außen.
Undichte Stellen im Mauerwerk oder Dach,
versteckte Wasserrohrbrüche oder defekte, in der
Wand liegende Fallrohre,
hier ist der Fall klar. Es ist ein Mangel am
Bauwerk und liegt bei der Zuweisung der Schuldfrage auf Seiten des Vermieters.
2) Feuchtigkeit von innen
Durch Kondenswasserbildung z.B.
Zur Kondenswasserbildung kommt es durch die normale
Atemluft der Bewohner, durch Pflanzen, Kochen, Duschen, Baden und
Wäschetrocknen.
Zusammengerechnet können da ( je nach
Wohnungsgröße und Anzahl der Bewohner ) 20 bis 30 Liter Wasser
zusammen kommen, die dann von der Raumluft aufgenommen werden.
Diese kann aber nur eine bestimmte Menge an Wasser
aufnehmen. Ist die Sättigungsgrenze ereicht, schlägt sich die
Feuchtigkeit an den kältesten Stellen des Raumes als Kondenswasser
nieder.
Die kältesten Stellen sind meist Fensternischen
und Raumecken an der Hausaußenwand.
Bei Feuchtigkeit von innen ist der Beweis zur
Klärung der Schuldfrage oft nur schwer zu erbringen.
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